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Zwangssterilisation

Ravensburg: Bachstraße 57, Heilig-Geist-Spital

Am 1. Januar 1934 trat im nationalsozialistischen Deutschland das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft. Unter formaljuristischer Legitimation war es daraufhin möglich, Menschen mit diagnostizierten „Krankheiten“ wie Schwachsinn, Schizophrenie, Epilepsie, Erbliche Taubheit, Gemütsleiden und anderen Erkrankungen der Zwangssterilisation zu unterziehen.

Im Städtischen Krankenhaus Ravensburg, dem heutigen Heilig- Geist-Spital, wurden seit April 1934 Zwangssterilisationen vorgenommen. Bis März 1938 sind 389 Sterilisationen im Spital nachgewiesen. Von den sterilisierten Patienten stammten 106 aus der Heilanstalt Weißenau, 83 Personen aus dem Gertrudisheim Rosenharz und 13 Menschen aus der Taubstummenanstalt Wilhelmsdorf. Aus den Anstalten wurden vorwiegend Schizophrene und „Schwachsinnige“ in das städtische Krankenhaus überwiesen. Für den Eingriff, der oftmals mit Komplikationen verbunden war, mussten die Frauen durchschnittlich 14,7 und die Männer 9,6 Tage im Spital verbringen. Die jüngsten Opfer waren ein 13 Jahre altes Mädchen und ein 12 jähriger Junge. Die Durchführung der Sterilisationen nahm ein solches Ausmaß an, dass sie 1936 der häufigste chirurgische Eingriff im Städtischen Krankenhaus war.

Text: M. Spohr

 

Literatur: Markus Christian Bitschi, Das Heilig-Geist-Spital zu Ravensburg – vom Armenhospital zum Krankenhaus- (1845 – 1945), Norderstedt 2006.

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