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Franz-Klauser-Haus

Denkstätte Widerstand Weingarten – Widmungshäuser

Franz Klauser wurde am 11. März 1907 in Seebach im Kreis Bühl in Baden geboren. Dort ging er auch in die Schule. Er wurde Hausdiener in verschiedenen Hotels und Krankenhäusern. Am 8. Mai 1937 begann er seine Arbeit als Hausdiener im spitälischen Krankenhaus in Überlingen. Er hatte auch sein Zimmer im Krankenhaus in der St. Ulrichstr. 20.

Franz Klauser war katholisch und sehr religiös. Seine Homosexualität brachte ihn in schwere moralische Konflikte. Am 8. Januar 1942 wurde er „nach der Messe abgefangen und verhaftet“, wie sich seine Nichte erinnert. Es wurde ihm „widernatürliche Unzucht“ mit einem anderen Mann vorgeworfen, die nach dem damals geltenden § 175 des Strafgesetzbuches mit Gefängnis bestraft wurde (der § 175 galt bis 1994). Es muss sich um einen sexuellen Kontakt zu einem erwachsenen Mann gehandelt haben, denn wenn Franz Klauser sich an Abhängigen oder Jugendlichen vergriffen hätte, wäre er nach § 175a zu einer Zuchthausstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Konstanz verhängte am 20. März 1942 gegen Franz Klauser eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, die er im Gefängnis in Mannheim abbüßen musste.

Er wurde aber danach nicht in die Freiheit entlassen, sondern vom Gefängnis am 31. Mai 1944 in das KZ Natzweiler im Elsass überstellt. Von dort kam er mit einem Transport von 250 Häftlingen am 25. September 1944 in das KZ Dachau, wo er die Häftlingsnummer „111 522 Homosexuell“ erhielt. Einen Monat später wurde er für nur wenige Tage in das KZ Neuengamme bei Hamburg verlegt. Schon am 1. oder 2. November 1944 kam er in das Außenlager Ladelund. Dort starb er bereits am 6. November als Siebenunddreißigjähriger.

Der SS-Oberscharführer Friedrich Otto Dörge gab dem Standesamt als Todesursache „Pneumonie“ an. Auf einer Gedenktafel auf dem Friedhof Ladelund wird sein Name neben 300 anderen Toten des Lagers Ladelund genannt. An seinem letzten frei gewählten Wohnort Überlingen wird nun auch an ihn erinnert.

Text: Oswald Burger
Bild: Stadtarchiv Überlingen



Zur NS-Opfergruppe der deutschen Homosexuellen:

Im 3. Reich wurden über 100000 schwule Männer in den „rosa Listen“ polizeilich erfasst. Grundlage dazu war die 1935 vollzogene Verschärfung des § 175 des RStGB, die homosexuelle Handlungen u. a. von Vergehen zu Verbrechen werden ließ. Auf dieser juristischen Basis wurden 53000 Urteile ausgesprochen. Hunderte schwuler Männer wurden gemäß gerichtlicher Anordnung kastriert. Eine nicht bekannte Zahl wurde in psychiatrische Anstalten eingewiesen. Nach Rüdiger Landmann sind 10-15000 homosexuelle Männer in Konzentrationslager verschleppt worden. Sie wurden mit dem „rosa Winkel“ gekennzeichnet, vegetierten auf der untersten Ebene der KZLagerhierarchie: die Hälfte von ihnen kam um. Die NS-Homosexuellenpolitik war nicht aus einem Guss, sie blendete Lesben aus und war auch von ihrer männerbündlerischen Entstehungsgeschichte (Ernst Röhm und die SA) her widersprüchlich. Am schlüssigsten wirkt sie, wenn sie als Produkt der NS-Rassenideologie interpretiert wird: für die Fruchtbarkeit des arischen Herrenvolkes waren Schwule „bevölkerungspolitische Blindgänger und damit Staatsfeinde“. Zusätzlich galt es im arischen Volkskörper die Minderwertigen und Entarteten zu bekämpfen und sie daran zu hindern die Gesunden anzustecken.

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